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Die Veranstaltungsbrache – ob Theater, TV-Bereich oder Entertainment und Concert Touring – entfaltet sich stetig. Erfahrungen und neue Konstellationen führen zu einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, welche das Beachten und Einhalten für den Veranstaltungssektor als unumgänglicher Sicherheitsmassnahmen vorschreiben. Wer sich diesen Forderungen ganzheitlich gegenüberstellt wird sich bald der äusserst umfangreichen Bandbreite dieser Faktoren bewusst und gegebenenfalls gezwungen sein an bestimmten Punkten zu resignieren.
Versicherungen schützen die Verantwortlichen weitgehend vor finanziellen Verlusten durch ihr falsches Handeln. Dies jedoch nur begrenzt! Haftstrafen, Bussgelder, und Imageschäden können nicht versichert sondern nur durch praktische Umsetzung abgesichert werden.
Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) gilt als rechtliches Fundament für die Sicherheit in Versammlungsstätten in Deutschland und regelt die Hauptbereiche Baurecht sowie Brandschutz auf Länderebene. Die Aufgabe des Verantwortlichen ist es dabei, den Überblick bei der Gesamtheit aller Ausführungen und Vorraussetzungen zu wahren sowie deren vollkommene Sicherheit als Zielgedanke zu decken.
Eine Fülle an Regelwerken ist dabei zu beachten. Neben der VStättV müssen u.a. Bundesgesetzte wie Jugendschutzgesetzt oder Sprengstoffgesetzt, das Baurecht sowie Regelbereiche von BG und UVV berücksichtigt werden. Technische Bereiche werden durch DIN – bzw. EN-Normen, örtliche Richtlinien in Form von Stadtrecht und Aushängen abgedeckt. Die auftretenden Rechtsunsicherheiten bei der Vielzahl an Regelbereichen können bei Verbänden wie DTHG, VPLT oder VDKV veranstaltungsrelevant helfen.
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